Arbeitgeber, die mehrere Studierende gleichzeitig an der Hochschule anmelden, erhalten einen Preisnachlass auf die regulären Studiengebühren pro Studierendem.
Der Preisnachlass staffelt sich wie folgt: Bei der Anmeldung von 5 bis 9 Studierenden durch denselben Arbeitgeber wird ein Mengenrabatt in Höhe von 5 % auf die jeweils geltenden Studiengebühren gewährt.
Bei der Anmeldung von 10 oder mehr Studierenden wird ein Mengenrabatt in Höhe von 10% gewährt.
Die Anmeldungen müssen gleichzeitig oder innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Wochen erfolgen und durch denselben Arbeitgeber erfolgen.
Der Arbeitgeber ist in diesem Fall Vertragspartner und verpflichtet sich zur Zahlung der reduzierten Studiengebühren. Die Gewährung des Mengenrabatts erfolgt nur, wenn die Anzahl der angemeldeten Studierenden bei Vertragsschluss eindeutig feststeht.
Die Praxis/das Unternehmen tritt als Vertragspartner auf und übernimmt die Studiengebühren.
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