Stellungnahme der IBIZ-Academy zur geplanten Neustrukturierung der kieferorthopädischen Versorgung im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Die­ses Gesetz führt nicht zu einer bes­se­ren, son­dern zu weni­ger Ver­sor­gung.

Die Ausgangslage

Die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ver­sor­gung in Deutsch­land funk­tio­niert der­zeit – trotz regio­na­ler Unter­schie­de – ins­ge­samt zufrie­den­stel­lend und flä­chen­de­ckend. Getra­gen wird sie nicht nur von Fach­zahn­ärz­tin­nen und Fach­zahn­ärz­ten für Kie­fer­or­tho­pä­die, son­dern auch von Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­ten ohne Fach­zahn­arzt-Titel, die erfolg­reich und qua­li­täts­ge­si­chert behan­deln.

Vie­le die­ser Behand­ler verfügen über ent­spre­chen­de fach­li­che Wei­ter­bil­dun­gen. Eta­bliert und erfolg­reich sind ins­be­son­de­re post­gra­dua­le aka­de­mi­sche Wei­ter­bil­dun­gen. Zu die­sen gehört der Stu­di­en­gang zum Mas­ter of Sci­ence (M.Sc.) in Kie­fer­or­tho­pä­die und Ali­gner­the­ra­pie, den die IBIZ-Academy 2024 erfolg­reich auf den Weg gebracht hat. Gera­de in länd­li­chen Regio­nen und in den öst­li­chen Bun­des­län­dern sichern Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten sol­cher Stu­di­en­gän­ge eine wohn­ort­na­he Ver­sor­gung.

Zum Gesetzentwurf

Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf gefähr­det die­se bestehen­de kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ver­sor­gung. Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist der geplan­te gene­rel­le Fach­zahn­arzt­vor­be­halt. Er würde dazu führen, dass ein funk­tio­nie­ren­des Ver­sor­gungs­sys­tem ohne nach­voll­zieh­ba­re fach­li­che Gründe radi­kal beschnit­ten wird – mit gra­vie­ren­den Fol­gen ins­be­son­de­re für Kin­der und Jugend­li­che.

Die Fol­gen wären abseh­bar:

  • Ein erheb­li­cher Teil der bis­he­ri­gen Behand­ler würde aus der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Ver­sor­gung aus­ge­schlos­sen.
  • Die Zahl der verfügbaren kie­fer­or­tho­pä­di­schen Leis­tungs­er­brin­ger könn­te kurz-fris­tig um min­des­tens ein Vier­tel sin­ken.
  • Die Ver­sor­gung von mehr als 900.000 Kin­dern und Jugend­li­chen wäre gefähr­det.
  • Gera­de in länd­li­chen und struk­tur­schwa­chen Regio­nen sowie in ein­zel­nen Bun­des­län­dern, wo Fach­zahn­ärz­te feh­len, wären grö­ße­re Versorgungslücken unver­meid­lich.

Der Gesetz­ent­wurf schafft damit künstlich einen Ver­sor­gungs­eng­pass – in einem Bereich, der bereits heu­te schon vie­ler­orts ange­spannt ist.

Fehlende Realitätsnähe

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist, dass der Gesetz­ge­ber offen­bar die tat­säch­li­chen Wei­ter­bil­dungs- und Ver­sor­gungs­rea­li­tä­ten igno­riert.

Schon heu­te rei­chen die Wei­ter­bil­dungs­ka­pa­zi­tä­ten an Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken nicht aus, um den Bedarf an Fach­zahn­ärz­tin­nen und Fach­zahn­ärz­ten zu decken. Die Zahl der Wei­ter­bil­dungs-plät­ze in den Kli­ni­ken ist stark begrenzt, War­te­zei­ten sind lang, und vie­ler­orts feh­len aus­rei­chen­de kli­ni­sche Kapa­zi­tä­ten.

Die weg­fal­len­den Ver­sor­gungs­ka­pa­zi­tä­ten könn­ten fak­tisch auf Jah­re hin­aus nicht ersetzt wer­den. Der geplan­te Fach­zahn­arzt­vor­be­halt würde also nicht zu einer bes­se­ren Ver­sor­gung führen, son­dern schlicht zu weni­ger Ver­sor­gung.

Keine belastbare fachliche Grundlage

Hin­zu kommt: Es gibt kei­ne belast­ba­re wis­sen­schaft­li­che Evi­denz dafür, dass Fach­zahn­ärz­te qua­li­ta­tiv bes­se­re Behand­lungs­er­geb­nis­se erzie­len als Behand­ler mit einer uni­ver­si­tä­ren berufs­be­glei­ten­den Wei­ter­bil­dung wie einem M.Sc.-Studiengang.

Die Qua­li­tät der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Ver­sor­gung wird bereits heu­te u.a. durch berufs­recht­li­che Vor­ga­ben, wis­sen­schaft­li­che Richt- und Leit­li­ni­en sowie ein eta­blier­tes Gut­ach­ter­sys­tem abge­si­chert. Der Gesetz­ent­wurf geht von ver­meint­li­chen Qua­li­täts­de­fi­zi­ten aus, für die es kei­nen belast­ba­ren Nach­weis gibt.

Auch verfassungsrechtlich problematisch?

Darüber hin­aus stellt sich die Fra­ge, ob ein gene­rel­ler Aus­schluss qua­li­fi­zier­ter Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­te überhaupt mit der durch das Grund­ge­setz garan­tier­ten Berufs­frei­heit ver­ein­bar wäre.

Ein der­art tief­grei­fen­der Ein­griff bedürfte jeden­falls auch einer beson­ders trag­fä­hi­gen ver­fas­sungs­recht­li­chen Begründung. Die­se ist bis­lang nicht erkenn­bar.

Was stattdessen notwendig wäre

Wer Qua­li­tät und Ver­sor­gung lang­fris­tig sichern will, darf bestehen­de funk­tio­nie­ren­de Struk­tu­ren nicht zer­schla­gen. Die­se kön­nen modi­fi­ziert, dürfen aber nicht voll­stän­dig blo­ckiert wer­den.

Not­wen­dig ist viel­mehr eine dif­fe­ren­zier­te Rege­lung, die unter­schied­li­che qua­li­täts­ge­si­cher­te Qua­li­fi­ka­ti­ons­we­ge aner­kennt und gleich­zei­tig ver­bind­li­che Stan­dards defi­niert. Hoch­schu­li­sche Wei­ter­bil­dungs­stu­di­en­gän­ge mit dem Abschluss M.Sc. im Bereich Kie­fer­or­tho­pä­die gehö­ren mit ihren klar defi­nier­ten Aus­bil­dungs­in­hal­ten und überprüfbaren Abschluss­leis­tun­gen dazu.

Zusammenfassung

  • Der Gesetz­ent­wurf droht, die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ver­sor­gung in Deutsch­land nicht zu ver­bes­sern, son­dern spürbar zu ver­schlech­tern.
  • Beson­ders betrof­fen wären Kin­der und Jugend­li­che, ver­stärkt in länd­li­chen und struk­tur­schwa­chen Regio­nen. Dort wer­den län­ge­re War­te­zei­ten, grö­ße­re Ent­fer­nun­gen zur behan­deln­den Pra­xis und erheb­li­che Versorgungslücken zur neu­en Rea­li­tät.
  • Bei behandlungsbedürftigen Fehl­stel­lun­gen von Zäh­nen und Kie­fer geht es nicht um Ästhe­tik und „schö­ne Zäh­ne“. Es geht dar­um, gesund­heit­li­che Fol­gen von Fehl­stel­lun­gen zu ver­mei­den – von Sprach- und Kau­pro­ble­men bis hin zu Kie­fer­ge­lenks­be­schwer­den.
  • Wer kie­fer­or­tho­pä­di­sche Ver­sor­gung ver­knappt, ris­kiert dar­um lang­fris­tig gesund­heit­li­che Fol­ge­schä­den und ver­meid­ba­res Leid für jun­ge Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten.
  • Der Gesetz­ge­ber soll­te die geplan­ten Rege­lun­gen überarbeiten und an den tat­säch­li­chen Ver­sor­gungs­be­dar­fen und ‑rea­li­tä­ten ori­en­tie­ren – nicht an einem rein for­ma­len Berufs­ver­ständ­nis.

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