Dieses Gesetz führt nicht zu einer besseren, sondern zu weniger Versorgung.
Die kieferorthopädische Versorgung in Deutschland funktioniert derzeit – trotz regionaler Unterschiede – insgesamt zufriedenstellend und flächendeckend. Getragen wird sie nicht nur von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie, sondern auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten ohne Fachzahnarzt-Titel, die erfolgreich und qualitätsgesichert behandeln.
Viele dieser Behandler verfügen über entsprechende fachliche Weiterbildungen. Etabliert und erfolgreich sind insbesondere postgraduale akademische Weiterbildungen. Zu diesen gehört der Studiengang zum Master of Science (M.Sc.) in Kieferorthopädie und Alignertherapie, den die IBIZ-Academy 2024 erfolgreich auf den Weg gebracht hat. Gerade in ländlichen Regionen und in den östlichen Bundesländern sichern Absolventinnen und Absolventen solcher Studiengänge eine wohnortnahe Versorgung.
Der vorliegende Gesetzentwurf gefährdet diese bestehende kieferorthopädische Versorgung. Besonders problematisch ist der geplante generelle Fachzahnarztvorbehalt. Er würde dazu führen, dass ein funktionierendes Versorgungssystem ohne nachvollziehbare fachliche Gründe radikal beschnitten wird – mit gravierenden Folgen insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Die Folgen wären absehbar:
Der Gesetzentwurf schafft damit künstlich einen Versorgungsengpass – in einem Bereich, der bereits heute schon vielerorts angespannt ist.
Besonders problematisch ist, dass der Gesetzgeber offenbar die tatsächlichen Weiterbildungs- und Versorgungsrealitäten ignoriert.
Schon heute reichen die Weiterbildungskapazitäten an Universitätskliniken nicht aus, um den Bedarf an Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten zu decken. Die Zahl der Weiterbildungs-plätze in den Kliniken ist stark begrenzt, Wartezeiten sind lang, und vielerorts fehlen ausreichende klinische Kapazitäten.
Die wegfallenden Versorgungskapazitäten könnten faktisch auf Jahre hinaus nicht ersetzt werden. Der geplante Fachzahnarztvorbehalt würde also nicht zu einer besseren Versorgung führen, sondern schlicht zu weniger Versorgung.
Hinzu kommt: Es gibt keine belastbare wissenschaftliche Evidenz dafür, dass Fachzahnärzte qualitativ bessere Behandlungsergebnisse erzielen als Behandler mit einer universitären berufsbegleitenden Weiterbildung wie einem M.Sc.-Studiengang.
Die Qualität der kieferorthopädischen Versorgung wird bereits heute u.a. durch berufsrechtliche Vorgaben, wissenschaftliche Richt- und Leitlinien sowie ein etabliertes Gutachtersystem abgesichert. Der Gesetzentwurf geht von vermeintlichen Qualitätsdefiziten aus, für die es keinen belastbaren Nachweis gibt.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein genereller Ausschluss qualifizierter Zahnärztinnen und Zahnärzte überhaupt mit der durch das Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit vereinbar wäre.
Ein derart tiefgreifender Eingriff bedürfte jedenfalls auch einer besonders tragfähigen verfassungsrechtlichen Begründung. Diese ist bislang nicht erkennbar.
Wer Qualität und Versorgung langfristig sichern will, darf bestehende funktionierende Strukturen nicht zerschlagen. Diese können modifiziert, dürfen aber nicht vollständig blockiert werden.
Notwendig ist vielmehr eine differenzierte Regelung, die unterschiedliche qualitätsgesicherte Qualifikationswege anerkennt und gleichzeitig verbindliche Standards definiert. Hochschulische Weiterbildungsstudiengänge mit dem Abschluss M.Sc. im Bereich Kieferorthopädie gehören mit ihren klar definierten Ausbildungsinhalten und überprüfbaren Abschlussleistungen dazu.
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